Bauthermografie & Luftdichtheitsprüfung 
 Thermografie und BlowerDoor Service für EFH, MFH und XXL-Gebäude 

BlowerDoor Luftdichtheitsmessungen

Neues GebäudeEnergieGesetz - GEG 2020 (gültig ab 01.11.2020)

Für alle Gebäude mit Bauantrag ab 01.11.2020 gilt das neue GEG 2020. Für alle vorher beantragten bzw. alle laufenden Bauprojekte ist weiterhin die EnEV 2014 anzuwenden. Diese gesetzliche Änderung betrifft auch die Durchführung von BlowerDoor Luftdichtheitsprüfungen erheblich. An dieser Stelle wird nicht auf die gesamte Fassung des GEG und seiner anzuwendenden Messnorm DIN EN ISO 9972 eingegangen. Das wäre viel zu kompliziert. Allein diese Europäische Messnorm mit den ergänzenden nationalen Festlegungen für Deutschland (nationaler Anhang) umfasst 60 DIN A4-Seiten. Hier sollen lediglich die Unterschiede zur früheren Messnorm DIN EN 13829 verdeutlicht werden, damit die luftdichte Bauweise von vorn herein richtig geplant und durchgeführt wird. Aufgrund des einzuhaltenden GEG werden die Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle mit Anwendung der DIN EN ISO 9972 durch ihre ergänzenden nationalen Festlegungen für Deutschland (nationaler Anhang) indirekt deutlich verschärft. So wurde aus einer einheitlichen Europanorm eigentlich wieder eine nationale Norm.

Die EnEV schreibt Luftdichtheitsprüfungen nach DIN EN 13829 vor. Nach GEG sind Luftdichtheitsprüfungen nun nach DIN EN ISO 9972 durchzuführen. Hierbei ist, nach nationalem Anhang, das Verfahren 3 (Prüfung des Gebäudes zu einem bestimmten Zweck) für Deutschland anzuwenden (DIN EN 9972:2018-12). Die max. zulässigen Grenzwerte der Luftwechselraten bleiben zwar zur EnEV unverändert gleich, aber alle Soll-Durchlässe, Abluftventilatoren in Bädern, Toiletten oder fensterlosen Räumen nach DIN 18017-3, Rauchwärmeabzüge, Fensterfalzlüfter, Katzenklappen, Briefkastenschlitze, Fahrschachtentlüftungen, Feuerstätten u.ä. dürfen zur Prüfung nach DIN EN ISO 9972:2018-12 nicht mehr abgedichtet werden. Alle Öffnungen die schließbar sind, werden geschlossen aber nicht zusätzlich abgedichtet. Feuer- und Rauchschutzvorrichtungen müssen sich in der üblichen Nutzungsstellung befinden. Das heißt, dass die Anforderungen an die Qualität der luftdichten Gebäudehülle indirekt erheblich verschärft wurden. Es werden nur noch permanent betriebene ventilatorgestützte Lüftungen oder Klimatisierungen (Einzelventilatoren oder Abluftdurchlässe sowie Außenbauteil-Luftdurchlässe [ALD] für Abluftanlagen nach DIN 1946-6, Zuluftventilatoren zur Schalldämmlüftung für die Belüftung einzelner Räume, Zu- und Abluftdurchlässe oder Außen- und Fortluftdurchlässe von Zu- und Abluftanlagen zur Wohnungslüftung nach DIN 1946-6) abgedichtet. Die Herstellung der luftdichten Gebäudehülle verlangt nun von Planern und Handwerkern noch größere Sorgfalt, da Volumenströme von Bauteilen, die nun nicht mehr abgedichtet werden dürfen, mit in die gemessene Luftwechselrate einfließen. Die Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte wird dadurch schwieriger. Bereits in der Planungsphase müssen hier die richtigen konstruktiven Entscheidungen getroffen werden. Eine zusätzliche baubegleitende Überprüfung vor Beplankung der Luftdichtheitsschicht ist daher sehr ratsam, denn ...: "Lack und Tusch verdeckt den Pfusch."

Weiterhin wurden die Anforderungen an die Genauigkeit der Messgeräte verschärft. Nach ISO 9972:2018-12 muss das Druckmessgerät in der Lage sein, Druckdifferenzen mit einer Genauigkeit von ± 1 Pa im Bereich von 0 Pa bis 100 Pa zu messen. Analoge Differenzdruckmessgeräte dürften diese Anforderungen kaum noch einhalten.

In die Messung sind alle beheizten oder gekühlten Räume einzubeziehen, die innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche liegen. Hierzu zählen auch Räume innerhalb der thermischen Gebäudehülle, in denen keine Heizquelle installiert ist. Räume, die nur von außen zugängig sind und nicht in den Messumfang einbezogen werden können, dürfen von der Messung ausgenommen werde, wenn das Luftvolumen dieser Räume kleiner als 5 % des zu prüfenden Gesamtluftvolumens ist. Nebenräume werden von der Messung ausgeschlossen.

Der nationale Anhang NA.4 der DIN EN 9972:2018 definiert den Messzeitpunkt wie folgt: Nach 5.1.3 kann die Messung erst stattfinden, nachdem die Gebäudehülle inklusive aller Durchdringungen fertig gestellt ist. Einzige Ausnahmen bilden die nach Tabelle NA.2, Nr. 9 genannten Durchdringungen der luftdichten Ebene für Wäschetrockner, Dunstabzugshauben und Kaminöfen (wenn Geräte noch nicht vorhanden sind). Luftdichtheitsschichten müssen so befestigt bzw. mechanisch gesichert sein, dass sie durch die Messung nicht beschädigt werden. Es ist sinnvoll einen Zeitpunkt zu wählen, um ggf. notwendig werdende Nachbesserungen zu ermöglichen. Die Luftdichtheitsschicht sollte dazu noch weitestgehend zugänglich sein. Einige Materialien, Verbindungsmittel und Dichtstoffe der Luftdichtheitsschichten benötigen Aushärte- und Abbindezeiten. Um die Anforderungen nach § 13 GEG einzuhalten und um Nachbesserungen durchführen zu können, ist eine Luftdichtheitsprüfung VOR Beplankung faktisch unumgänglich.

Nach DIN EN ISO 9972:2015 Kapitel 6.1.1 wird das Innenvolumen V bzw. Luftvolumen VL inklusive aller innenliegenden Wänden und Decken ermittelt. Es ist mit dem Netto-Rauminhalt identisch und ist das rechnerische Produkt aus Nettoraumfläche und lichter Raumhöhe. Lufträume unter abgehängten Decken, Hohlräumen oder in nicht zugänglichen Abseiten bzw. Drempel bis zur Luftdichtheitsebene, werden nicht mehr berücksichtigt. Die volumenbezogene Luftwechselrate ist der Quotient aus Volumenstrom bei 50 Pa : Luftvolumen. Durch die Verringerung des Luftvolumens resultiert eine höhere Luftwechselrate im Vergleich zu früheren Messungen nach DIN EN 13829.

Nach DIN EN 9972:2018 sind mindestens eine Messreihe bei Unterdruck und eine Messreihe bei Überdruck aufzuzeichnen und in die Auswertung einzubeziehen. Die Messreihen müssen mindestens bis zu einem Differenzdruck von 50 Pa durchgeführt werden. Dabei MUSS jede Messreihe die Grenzwerte einhalten! Nach EnEV wurde der Durchschnitt aus Unter- und Überdruckmessung gebildet. Unter Berücksichtigung einer höheren Fehlertoleranz konnte die schlechtere Messreihe bei Über- oder Unterdruck früher auch weggelassen werden.

Große Mehrfamilienhäuser müssen zukünftig komplett auf Dichtheit geprüft werden. Die Messung einzelner Zonen bzw. Abschnitte auch mit separaten Grenzwerten bleibt möglich. Wenn Gebäude abschnittsweise geprüft werden, erhalten die Messergebnisse jedoch andere Bezeichnungen. Die frühere Regelung der KfW, dass die stichprobenartige Untersuchung von mind. 25 % der Wohneinheiten ausreichend ist, dürfte somit der Vergangenheit angehören. Stichprobenartige Untersuchungen einzelner gleichartiger Nutzeinheiten (z.B. Wohnungen) sind nur noch zulässig, wenn diese nur von außen zugängig bzw. erschlossen sind (z.B. Laubengangerschließung). Der Mindestumfang für stichprobenartige Untersuchungen beträgt hierbei mindestens 12 Nutzeinheiten. Mindestens 20 % der gesamten Hüllfläche des Gebäudes müssen aber abgedeckt sein. Hierbei sind mindestens 3 WE im untersten und 3 WE im obersten Geschoss zu prüfen. Die restlichen zu prüfenden Wohneinheiten können auf die übrigen Etagen verteilt werden.

Egal ob nach EnEV oder GEG geplant und gebaut wird, ist nach § 6 EnEV 2014 bzw. § 13 GEG die wärmeübertragende Umfassungsfläche, einschließlich ihrer Fugen, dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Dies ist eine Pflicht der Planer und Handwerker!

Die überprüfte Dichtheit eines Gebäudes nach § 6 EnEV bzw. § 26 GEG berechtigt auch nicht bei Einhaltung der zulässigen Grenzwerte Undichtigkeiten in der Gebäudehülle zu tolerieren (siehe § 6 EnEV bzw. § 13 GEG)! Die Einhaltung der Grenzwerte schützt schließlich nicht vor Bauschäden. Die Luftwechselraten dienen dem Energieberater zur Berechnung des Energiebedarfs. Ab dem GEG geht der nL50-Wert (nach EnEV n50-Wert) als genaue Rechengröße in die Energiebedarfsrechnung ein und gilt nicht nur als einzuhaltender gesetzlicher Grenzwert.

Wir sind bereits für BlowerDoor Luftdichtheitsprüfungen nach den Anforderungen der DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA fortgebildet und technisch ausgerüstet.

Auszug zu Änderungen bzw. Neuerungen durch das GEG 2020 - nicht vollständig. Angaben ohne Gewähr!


Luftdichtheitsmessung

Wir prüfen die Dichtheit einzelner Räume, einzelner Wohneinheiten, von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie großen Gebäuden (z.B. Hallen, Schulen, Verwaltungsgebäude, Industriegebäude u.ä.) nach EnEV, DIN 4108-7, DIN V 18599 oder nach GEG, DIN EN ISO 9972 in den jeweils gültigen Fassungen.
Zum Einsatz kommen Original Minneapolis BlowerDoor Messsysteme (z.B. Standard oder MultipleFan) mit digitalen Druckmessgeräten DG-700 oder DG-1000. Die Datenaufzeichnung und Auswertung erfolgt mit Original Software für BlowerDoor Messungen (z.B. TECTITE Express 5.1.8.4 oder TECLOG 4.1.0.11 für MultipleFan) je nach Einsatzgebiet. Wir arbeiten mit Software und Messgeräten der neuesten Versionen.

Unsere Blower-Door Luftdichtheitsprüfungen und die dazugehörigen Prüfberichte entsprechen den höchsten Anforderungen, sind normgerecht und für den EnEV-Nachweis bzw. zur Vorlage bei der KfW, anderen Banken oder Förderstellen verwendbar.

Mehrwert
Bei einer Blower Door Luftdichtheitsprüfung eines Gebäudes ermitteln wir nicht nur die Volumenströme und Luftwechselraten bei 50 Pa Differenzdruck, sondern wir berechnen auch ohne zusätzliche Kosten den durchschnittlichen Energieverbrauch in kWh pro Jahr, der nur durch Luftundichtigkeiten in der Gebäudehülle entsteht. Ein echter Mehrwert für den Kunden.

BlowerDoor FanCoach
Wir berechnen bereits vor Angebotserstellung die genaue Anzahl von BlowerDoor Messventilatoren die benötigt werden, um den Aufwand und somit die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Dieser Service und die Angebotserstellung sind natürlich kostenfrei.


BlowerDoor ist eine geschützte Marke

Nicht jede Luftdichtheitsmessung darf BlowerDoor Test genannt werden. Auf dem Markt sind mittlerweile auch Geräte anderer Hersteller. Nur wer mit einem Original BlowerDoor MessSystem der BlowerDoor GmbH arbeitet, kann BlowerDoor Messungen unter diesem Namen anbieten. Die Verwendung des Namens BlowerDoor als generelles Synonym für Luftdichtheitsmessung oder für Fremdgeräte ist unzulässig.

Wir arbeiten ausschließlich mit dem Original MessSystem "Minneapolis BlowerDoor" mit digitalen Differenzdruckmessgeräten "DG-700" oder "DG-1000".

Unsere Kooperations- bzw. Marktpartner, für die wir Luftdichtheitsprüfungen mit dem Original BlowerDoor MessSystem durchführen, dürfen daher den Namen "BlowerDoor" in ihren Publikationen verwenden.

Wir haben uns für das Original BlowerDoor MessSystem entschieden... und wir wissen warum wir das tun!

Ein Blower Door Test ist ein Differenzdruckmessverfahren und wird u.a. auch Luftdichtheitstest, Luftdichtheitsprüfung, Luftdichtigkeitsmessung oder einfach Dichtheitsprüfung genannt.


Gründe für die Luftdichtheit der Gebäudehülle

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gewährt einen Bonus für dichtheitsgeprüfte Gebäude. Setzen Sie bereits bei der Vorplanung einen Dichtheitsnachweis an, dann erhalten Sie einen Bonus auf den Lüftungswärmebedarf. Niedrigenergie- und Passivhäuser werden bereits durch Förderprogramme der Bundesregierung mitfinanziert. Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist ein wichtiges Qualitätskriterium.

Die Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten ist eine wichtige Voraussetzung um Energie- bzw. Heizkosten einzusparen. Wärme kann über Fugen und Leckagen entweichen. Empfehlenswert ist es, Gebäude schon während der Bauphase auf ihre Dichtheit mit einer BlowerDoor Messung zu überprüfen. Die Energieeinsparverordnung erfordert diese Maßnahme und mit der DIN 4108-7 sind sie anerkannte Regel der Technik.

Die luftdichte Gebäudehülle ist seit DIN V 4108-7 Stand der Technik und seit 1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO '95 (Wärmeschutzverordnung). Die unaufgeforderte Herstellung der Luftdichtheit der Gebäudehülle, durch die ausführenden Planer und Handwerker wird vorausgesetzt und ist Pflicht. Jeder Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Hierbei müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Abweichungen der Werkleistung von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik begründen grundsätzlich deren Mangelhaftigkeit und einen Gewährleistungsanspruch des Bauherren (verdeckter oder versteckter Mangel).

Grenzwerte des n50-Wertes nach EnEV und nach GEG:

  • Gebäude mit natürlicher Lüftung: n50/nL50 <= 3,0 [h-1] 
  • Gebäude mit raumlufttechnischer Anlagen:    n50 /nL50<= 1,5 [h-1] 
  • Passivhäuser: n50/nL50 <= 0,6 [h-1] 


Abweichend gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit einem Luftvolumen > 1.500 m³ die hüllflächenbezogene Luftwechselrate q50 bzw. qE50.

Der max zul. q50-Wert beträgt nach EnEV 2014 Anl. 4 und der qE50-Wert nach GEG:

  • bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen ≤ 4,5 m³/m²h
  • bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen ≤ 2,5 m³/m²h


Verfahren A, B oder 3?

Es gibt 2 Messverfahren nach DIN EN 13829:
Verfahren A = Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand
Verfahren B = Prüfung der Gebäudehülle
gem. EnEV 2014, Anlage 4

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen, ob Verfahren A oder B das Richtige sei. Frühere EnEV ließen diese Frage offen.
Mit Einführung der EnEV 2014 wurde auch das Prüfverfahren für Blower-Door Luftdichtheitsprüfungen neu geregelt und Verfahren B zum anzuwendenden Verfahren erklärt.
Ab 1. Mai 2014 werden Gebäude daher grundsätzlich nach Verfahren B überprüft um eine generelle Vereinheitlichung bei der Durchführung von Luftdichtheitsprüfungen zu erreichen.
Der Unterschied zwischen Verfahren A und B liegt in der unterschiedlichen Gebäudevorbereitung (temporäre Abdichtungen). Absichtlich vorhandene Öffnungen und Bauteile der ventilatorgestützten sowie freien Lüftung werden bei Verfahren B beispielsweise abgedichtet.

Beide Prüfverfahren haben Vor- und Nachteile. Es kommt darauf an, was mit dem Ergebnis erreichen will.

Bei Messungen der Luftdurchlässigkeit nach DIN EN ISO 9972:2018-12, entsprechend GEG 2020, wird nach Verfahren 3 gemessen.


BlowerDoor MultipleFan

Mit dem Minneapolis BlowerDoor MultipleFan werden sehr große Gebäude, wie z.B. Industriehallen, Mehrfamilienhäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen, etc. auf Luftdichtheit überprüft. Bei einem MultipleFan werden pro Tür max. 3 BlowerDoor Messgebläse gleichzeitig benutzt und per Computer angesteuert (siehe Abb.). Das MessSystem ist beliebig je nach Größe des Messobjektes erweiterbar.


Nach EnEV 2014 Anlage 4 bzw. GEG 2020 darf bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit einem Luftvolumen > 1.500 m³ bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa der gemessene Volumenstrom bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes folgende Werte nicht überschreiten:

- bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen q50/qE50: max. 4,5 m³/(m²h)

- bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen q50/qE50: max. 2,5 m³/(m²h)


Die Messung erfolgt mit digitalen Druckmessgeräten DG-700 oder DG-1000. Es werden alle gemessenen Daten per Datenlogger TECLOG 4.1.0.11 zusammengeführt und zur Protokollerstellung aufgezeichnet. Der Auftraggeber erhält so genaueste Messergebnisse auch bei großen Gebäuden. Der kompliziert aussehende Aufbau der Messeinrichtung ist für Routiniers und bei Vorhandensein der richtigen Technik recht einfach.

 

MultipleFan

Einbau eines Minneapolis BlowerDoor MultipleFan mit 3 Gebläsen in einer Standard-Tür einer Produktionshalle


Luftdichtheit schützt die Bausubstanz

Aufzeichnung der Messwerte per Datenlogger TECLOG


"Ist eine luftdichte Gebäudehülle überhaupt gut?"

Die Luftdichtheit der Gebäudehülle muss sein! Das früher viel publizierte "atmende Haus" ist ein Irrglaube. Durch eine luftdichte Gebäudehülle wird sehr viel Heizenergie eingespart und die Bausubstanz wird geschützt. Durch Leckagen in der Luftdichtheitsschicht eines Gebäudes kann feuchte Raumluft in die Baukonstruktion eindringen und diese im Bereich der Taupunktebene befeuchten. Schimmel- und Schwammbildung in der Konstruktion sowie Insektenbefall (z.B. durch Hausbock, Holzwurm) an Holzbauteilen sind die Folge.

Setzen Sie besonders beim Dachausbau auf dauerhafte Sicherheit! Dauerhaft heißt mindestens 50 Jahre. Durch eine luftdichte Gebäudehülle wird die Standdauer eines Gebäudes wesentlich verlängert. Die Luftdichtheit ist die Grundvoraussetzung für den ordnungsgemäßen Wärme-, Brand und Schallschutz eines Hauses (auch sommerlicher Wärmeschutz).

Bestehen Sie als Bauherr beim Neubau eines Hauses oder bei der Altbausanierung auf die Durchführung eines Blower Door Tests, denn nur so kann geprüft werden, ob der geforderte Qualitätsstandard tatsächlich umgesetzt wurde. Bei Ankündigung des BlowerDoor Tests vor Beginn der Bauarbeiten wird durch die ausführenden Handwerker von Anfang an viel sorgfältiger gearbeitet. Die Bauherrschaft erspart sich dadurch viel Ärger.

Wer ist für die Einhaltung der EnEV bzw. des GEG verantwortlich?

Der Bauherr! ... und die durch ihn beauftragten Personen (Auftragnehmer). Verstöße gegen die EnEV Bzw. GEG können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.



Das Non plus ultra... Leckageortung mittels Thermografie

... ist eine thermografische Untersuchung in Verbindung eines gleichzeitig durchgeführten Blower-Door-Tests. Die Aussagekraft der Thermogramme wird durch Druckdifferenz des Gebäudes zur Außenluft zusätzlich enorm verstärkt. Besser geht`s nicht.

Bedingung: Temperaturdifferenz außen - innen: >  10 K

Methode:  Es wird im Gebäude per Blower-Door ein stabiler Unterdruck von -50 Pa über einen Zeitraum von > 30 Minuten gehalten. Die nun durch Leckagen einströmende kalte Außenluft kühlt die Bauteiloberflächen soweit aus, dass diese Problemstellen nun mit der Infrarotkamera problemlos nachgewiesen und dokumentiert werden können. So lassen sich auch nicht sichtbare Leckagen an bereits beplankten Dampfbremsfolien (z.B. hinter Gipskarton) problemlos nachweisen.

Die Dateien der Wärmebilder werden dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind geeignet zur Ansicht und/oder Bearbeitung mit der Gratissoftware "FLIR Tools" oder u.a. der Kaufversion FLIR Tools+.


undichter Dach- / Wandanschluss bei einer Temperaturdifferenz innen/außen von nur 5 K bei -50 Pa Unterdruck

Eindringende Kälte bei -50 Pa Unterdruck am Dielenfußboden im Bereich der Fußpfette (blaue "Windfahnen" deutlich erkennbar)


Eindringende Kälte bei -50 Pa Unterdruck an einem Dielenfußboden. Komplette Bereiche zwischen den Deckenbalken werden deutlich ausgekühlt. Zugluft auch in den Bereichen der Dielenfugen erkennbar.

Eindringende Kälte bei 50 Pa Unterdruck am Dielenfußboden im Bereich der Fußpfette (blaue "Windfahnen" deutlich erkennbar)


Immer wieder klagen Bauherren über "ziehende" Steckdosen. Hier ist der Beweis!

Massives Mauerwerk mit unverschlossenen Leerrohren (Innenwand!). Kaltluft kommt vom darüberliegenden unbeheizten Dachboden.

Dieses Wärmebild zeigt bei einem bestehenden Unterdruck von 50 Pa im Gebäudeinneren, den genauen Verlauf den die kalte Außenluft im Mauerwerk vertikal über Leerrohre nimmt, um schließlich an den Steckdosen (im unteren Bildbereich zu sehen) auszutreten. Hier besteht die Gefahr, dass viel Raumluftfeuchte über die Elektroinstallation in die obere beheizte Geschossdecke eingetragen wird (Konvektion). Die Folge können Kondenswasseranfall in der Deckenkonstruktion sowie Befall von Schimmelpilzen, Schwämmen und holzzerstörenden Insekten an Holzbauteilen sein. Auch unverschlossene Mauerkronen sind ursächlich für "ziehende" Steckdosen. Mit Hilfe einer thermisch hochempfindlichen Infrarotkamera in Verbindung eines BlowerDoor Luftdichtheitstests können solche Baufehler schnell und sicher nachgewiesen werden.

Nach DIN 4108-7 sind in Massivwänden, welche die luftdichte Ebene darstellen und aus verputztem Mauerwerk mit Hohlräumen bestehen, für die Elektroinstallation Geräte- und Verbindungsdosen in luftdichter Ausführung zu verwenden.

Nach DIN 1805-2 darf eine luftdichte Gebäudehülle durch die Elektroinstallationen nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig bei Installationen an der Gebäudehülle luftdichte Geräte- und Verteilerdosen einzusetzen. Leerrohre von innen nach außen führend, sind entsprechend luftdicht zu verschließen. 

Die EnEV bzw. das GEG schreibt außerdem vor, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abzudichten ist.


BlowerDoor zum Schutz vor gefährlichem Radon

Radon ist ein radioaktives, unsichtbares, geruchs- und geschmackloses Edelgas. Es steigt aus dem Baugrund in alle Innenräume und hat eine ionisierende Strahlung. Bei erhöhter Konzentration kann Radon Lungenkrebs verursachen. Radon ist schwerer als Luft. Die Konzentration ist daher im Keller bzw. unterem Geschoss direkt über dem Fußboden am größten.

In vielen Gebieten Deutschlands ist die Konzentration von Radon in der Luft im Boden (Bodenluft) gefährlich hoch. Durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, besonders in Bereichen die an Erdreich grenzen, dringt Radon ins Gebäudeinnere ein und kann sich dort stark anreichern.  Besonders gefährlich sind hier Kellerräume, in denen sich länger aufgehalten wird oder die gar als Schlafräume genutzt werden. Mit Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle des Kellers, z.B. mit einer sogenannten "weißen  Wanne" kann man sich und seine Familie vor diesem hohen gesundheitlichen Risiko schützen. Nutzt man den Keller nicht als Wohnraum, so sollten die Kellerdecke und die Kellertüren entsprechend luftdicht hergestellt werden, um das Eindringen von Radon in den Wohnbereich zu verhindern. Es gibt aber weitere einfache Möglichkeiten die Radonkonzentration in Innenräumen zu reduzieren.


Nähere Informationen erfahren Sie in einer pdf-Datei und im nachfolgenden Animationsvideo des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko (pdf-Datei)

Erklärvideo: "Radon. Die unsichtbare Gefahr aus dem Boden" (Quelle: eingebettetes YouTube - Video)

Siehe auch:


Informationen zum download

Hier finden Sie wichtige Informationen über die BlowerDoor Messung zum Download und zum Ausdrucken als pdf-Datei. Zum Download die Bildsymbole einfach anklicken.

Für den Inhalt dieser Informationsblätter ist ausschließlich die "BlowerDoor GmbH MessSysteme für Luftdichtheit" verantwortlich.

WICHTIG: Die darin enthaltenen Preisangaben sind lediglich Richtlinien und spiegeln marktübliche Kosten wieder. Wir distanzieren uns daher von diesen angegebenen Preisen. Blower Door Messungen sind durchaus günstiger zu haben.


 



"Wenn der Sturm im Haus tobt" ...  Sturm? Stimmt das überhaupt? Nimmt das Gebäude durch diese Messung Schaden? Nein. Die Luftströmung im Gebäude ist nur so groß, wie Luft durch Leckagen nachströmen kann. In fast dichten Gebäuden ist also kaum eine Luftströmung wahrnehmbar. Also keine Angst vor Schäden oder Verunreinigungen. Es wird nur eine Windstärke 5 auf die Gebäudehülle simuliert. Windböen des Alltages, die ständig auf das Gebäude einwirken, können deutlich stärker sein.


Luftdicht ist Pflicht! Aber ist allzudicht überhaupt gut?

Klare Antwort: JEIN!
Es kommt immer auf den Typ des Gebäudes an, dass man gebaut bzw. erworben hat.
Bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen, also mit Lüftungsanlagen, sollte die Gebäudehülle so dicht wie möglich sein, damit die Lüftungsanlagen optimal arbeiten können und in ihrer Wirkungsweise nicht negativ beeinträchtigt werden. Die Lüftungsanlage übernimmt hier den Luftaustausch und sorgt für den hygienischen Mindestluftwechsel und den Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz. Die Luftwechselrate n50 darf bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen nach EnEV / GEG und DIN 4108-7 höchstens 1,5 1/h betragen. Nicht selten werden aber auch Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen, also Gebäude mit Fensterlüftung, aus Aktionismus oder Unwissenheit so dicht gebaut, dass beim Blower-Door-Test Luftwechselraten weit unter 1,0 1/h nachgewiesen werden. Die EnEV / das GEG und DIN 4108-7 schreiben hier maximal zulässige Grenzwerte von 3,0 1/h vor. Bei Gebäuden mit n50/nL50-Werten von unter 1,0 1/h sind meistens lüftungstechnische Maßnahmen zur Sicherstellung des Außenluftvolumenstroms für den Feuchteschutz notwendig! Das heißt, solch zu dichte Gebäude ohne Lüftungsanlage müssen nach DIN 1946-6 mit einer lüftungstechnischen Maßnahme zum Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner ausgerüstet werden. Bei einer nicht zu dichten Bauweise dürfen sich die Leckagen in der Luftdichtheitsschicht des Gebäudes aber nicht an z.B. Dachschrägen, an der oberen beheizten Geschossdecke oder an Außenwänden in Holzrahmenbauweise befinden, denn dann kann es zu kostenintensiven Bauschäden kommen.
Die Einhaltung der nach EnEV / GEG und DIN 4108-7 gültigen Grenzwerte schützt das Gebäude grundsätzlich nicht vor Bauschäden. Durch kleinste Undichtigkeiten in der Gebäudehülle kann feuchte Raumluft in die Baukonstruktion eindringen und diese im Bereich der Taupunktebene befeuchten. In der Folge kann es zum Befall von Schimmelpilzen, Schwämmen und holzzerstörenden Insekten an Holzbauteilen kommen. Die beim Blower-Door-Test durchgeführte Leckageortung dient dazu abzuschätzen, ob die vorhandenen Leckagen ein Gefahrenpotential für das Gebäude darstellen. Der alleinige Nachweis des n50-Wertes, zur Erlangung von Fördermitteln von der KfW-Bank, ist dem Gebäude und seinen Besitzern wenig hilfreich. Die Überprüfung der luftdichten Gebäudehülle ist sowohl bei Gebäuden mit Lüftungsanlage als auch bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage unerlässlich. Das Gefahrenpotential, kann man nicht mit Messwerten für jedes Gebäude pauschalisieren. Man muss jedes Haus gesondert nach Gebäudetyp und Lage der Leckagen betrachten.

Die Energieeinsparverordnung bzw. das GEG schreiben die Luftdichtheit der Gebäudehülle für ALLE zu errichtende Gebäude zwingend vor. Bereits in der Wärmeschutzverordnung `95 und in den vorangegeangenen Energieeinsparverordnungen war für Neubauten die Luftdichtheit vorgeschrieben.

Im Anhang 4 ist hierzu das Nachweisverfahren geregelt. Die Blower Door Messung ist nach DIN EN 13829 bzw. DIN EN ISO 9972:2018-12 u.a. das vorgeschriebene Verfahren zur Messung der Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit. Für Häuser mit raumlufttechnischen Anlagen (Lüftungsanlagen), KfW-Effizienzhäuser sowie Passivhäuser ist die luftdichte Gebäudehülle notwendige Voraussetzung.

Blower Door Messungen sollten bereits während der Bauphase, zur Behebung eventueller Mängel der Luftdichtheitsschicht durchgeführt werden. Eventuelle Leckagen können so im Beisein der ausführenden Handwerker noch während der Messung sofort verbessert bzw. optimiert werden. Eine baubegleitende Überprüfung der Luftdichtheit ist daher unbedingt empfehlenswert! Die abschließende Luftdichtheitsprüfung erfolgt dann nach Beendigung aller Baumaßnahmen bzw. Mängelbeseitigung, also im Nutzungszustand.

Mit einer Blower Door Messung wird die Luftdurchlässigkeit mengenmäßig bestimmt und die sogenannte Luftwechselrate pro Stunde ermittelt. Bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa wird hierbei der Volumenstrom, bezogen auf das beheizte Raumvolumen, gemessen.

Eine BlowerDoor Luftdichtheitsprüfung gehört bei jedem Hausbau mittlerweile zum Standard und ist "Stand der Technik".

Aber auch zu dicht ist nicht unbedingt gut. Auf einen hygienischen Mindestluftwechsel und eines Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz ist unbedingt zu achten. DIN 4108 –T 2 (7) geht von einem durchschnittlichen Luftwechsel von 0,5 1/h aus. Bei dichten Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlage, bei denen der hygienische Mindestluftwechsel und der Luftwechsel für den Feuchteschutz nicht ausreichend sind, ist nach DIN 1946-6 eine lüftungstechnische Maßnahme durchzuführen.


Irrtum mit fatalen Folgen

Es ist heute noch ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Gebäude undicht sein sollte, um einen Luftaustausch zu gewährleisten. Von einer dichten Gebäudehülle erwartete man früher Schäden an der Bausubstanz. Genau das Gegenteil ist der Fall. Für den plötzlich auftretenden Schimmel machte man schnell die neu eingebauten, dichteren Fenster oder die Dampfsperre beim Dachausbau verantwortlich. Das ist aber so falsch! Richtig wäre, dass hier der U-Wert der nun neuen Fenster nicht besser sein sollte, als der U-Wert anderer Bauteile (z.B.Wände), da sich Tauwasser immer zuerst an den kühlsten Bauteiloberflächen im Gebäude niederschlägt. Sind also durch Tauwasser feucht werdende Fenster durch bessere Fenster erneuert worden, ist es durchaus möglich, dass sich nun Tauwasser in den nun kühleren Wandecken, bedingt durch geometrische Wärmebrücken in Abhängigkeit des Taupunktes, niederschlägt. Es ist also empfehlenswert, beim Einbau neuer Fenster auch die ordnungsgemäße Dämmung der Außenwände und des Daches zu überprüfen bzw. zu verbessern. Der hier auftretende Schimmelpilzbefall hat aber nichts mit der Dichtheit des Gebäudes zu tun. Die gesamte Bauphysik des Gebäudes muss stimmen und zusammen harmonieren.

Eine undichte Gebäudehülle gilt heute als ein erheblicher Qualitätsmangel am Gebäude und ist Ursache für eine schlechte Dämmung, was hohe Energiekosten dauerhaft zur Folge hat. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, dass durch diese Undichtigkeiten Bauschäden entstehen und das Wohlbefinden der Hausbewohner durch Zugluft, Lärm, Gerüche, Ungeziefer, usw., erheblich beeinträchtigt wird. Warme Raumluft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und transportieren als kalte Luft. Gelangt die warme Raumluft in kühlere Bereiche der Konstruktion, so fällt Tauwasser aus. Durch kleinste Undichtigkeiten der Luftdichtheitsschicht wird warme und feuchte Raumluft in die Konstruktion eindringen und im Bereich der Taupunktebene die Konstruktion durchfeuchten und zerstören. Dämmstoffe, wie z.B. Mineralwolle, sind luftdurchlässig und dämmen nur ordnungsgemäß in Verbindung einer Luftdichtheitschicht.

Eine BlowerDoor Luftdichtheitsprüfung (BlowerDoorTest) gehört daher bei jeder Baumaßnahme an beheizten Gebäuden (Alt- und Neubau) zum Standard.


Reduzierung von Heizkosten und CO2-Emission

Mit einer luftdichten Gebäudehülle lässt sich nicht nur etwas für den Klimaschutz tun, sondern auch richtig Geld sparen ... Jahr für Jahr.

Eine noch so gute Dämmung wird praktisch wirkungslos, wenn keine Luftdichtheit gegeben ist. Sie dämmt dann nur bei Windstille ordnungsgemäß, also bei Null Druckdifferenz. Mineralwolle gilt nicht als luftdicht und benötigt zusätzlich eine Luftdichtheitsebene (z.B. Dampfbremse), um eine Dämmwirkung zu gewährleisten.

Aus Messerfahrung haben ältere Häuser, die bis in die 90-er Jahre gebaut wurden, nicht selten Luftwechselraten (n50-Wert) von 7 [h-1] und darüber.


Messbedingungen / Voraussetzungen

Messzeitpunkt:
Die Prüfung der Luftdurchlässigkeit der Gebäudhülle kann erst stattfinden, wenn die Luftdichtheit der Gebäudehülle incl. aller Durchdringungen fertig gestellt ist. Um Nachbesserungen an der Gebäudhülle durchführen zu können, sollte die Luftdichtheitsschicht noch zugängig sein. Luftdichtheitsschichten und deren Anschlüsse müssen so befestigt und mechanisch gesichert sein, dass diese bei Über- und Unterdruck nicht abbreißen können!


Voraussetzungen:

  • die Messung ist zu jeder Jahreszeit möglich
  • fertige Montage aller Außentüren, Fenster, Innenfensterbänke, Bodenluke
  • die massiven Außenwände müssen innenseitig vollflächig verputzt oder verspachtelt sein
  • Montage der Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (PE-Folie)
  • Sicherung der PE-Folie mit Konterlatten 60 Pa entspr. 6 kg/m²)
  • Luftdichte Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen
  • fertige Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
  • mit Wasser gefüllte Geruchsverschlüsse im Sanitärbereich
  • Stromanschluss: 230 V, ca. 1000 W


Automatisierte Messtechnik

Profitieren Sie von unserer hochmodernen digitalen Technik durch genauere Messergebnisse auch bei Wind! Unser Prüfgerät wird dazu mit einem Laptop verbunden und damit vollautomatisch über ein spezielles Prüfprogramm gesteuert. Mit dem DG-700 oder DG-1000 ist es möglich, einen konstanten Druck auch bei Leckagen aufzubauen und zu halten. Die Drehzahl wird automatisch den ständig veränderten Bedingungen angepasst. Somit können die n50 -, w50 - und q50 - Werte sofort baubegleitend verbessert und die Dichtheit des Gebäudes optimiert werden.

eingebautes BlowerDoor-Standard Messgerät in einer Terrassentür


Minneapolis BlowerDoor Luftdurchlässigkeitsmessgerät mit DG-700 / DG-1000 (Standard)

  • digital und automatisch durch digitales Druckmessgerät DG-700 / DG-1000
  • Einbau in Haustür, Terrassentür oder Rohbauzarge
  • passend von 0,70 m x 1,30 m bis 1,14 m x 2,41 m oder optional in Übergröße von 1,10 m x 1,44 m bis 1,82 m x 2,67 m
  • Messbereich: 19 - 7200* m³/h bei 50 Pa (* pro Messgebläse)
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  • Messgenauigkeit: ± 1 % vom Ablesewert oder 0,15 Pa vom Ablesewert
  • Anzeigegenauigkeit: 0,1 Pa
  • rechnergesteuerte BlowerDoor Messung
  • konst. 50 Pa-Einregulierung und Darstellung des aktuellen n50/nL50-Wertes
  • Aufnahme und Auswertung der natürlichen Druckdifferenzen
  • Datenerfassung mittels Notebook vor Ort und sofortige Auswertung
  • genaueste Messergebnisse auch bei Wind
  • Auswertung der nat. Druckdifferenz und des Volumenstromes bei 50 Pa
  • Anschluss: 230 V / 600 Watt (pro Messgebläse)
  • Prüfung von Lüftungsanlagen mit Luftstrombox 14 m³/h - 200 m³/h


Software:

  • TECTITE Express 5.1.8.4
  • TECLOG 4.1.0.11
  • Ermittlung der Kennwerte gemäß EnEV nach DIN EN 13829, DIN 4108-7 oder gemäß GEG nach DIN EN ISO 9972:2018-12
  • Erstellung Prüfberichte


Ablauf der BlowerDoor Messung

Nachdem das Prüfgerät für den Blower Door Test in einer entsprechenden Hausöffnung (Terrassentür, Haustür) installiert wurde, wird durch den Prüfer eine Hausbesichtigung vorgenommen. Hierbei werden alle Außentüren, Fenster und sonstige Öffnungen geschlossen. Abwasser- und Entlüftungsrohre werden temporär mit Gummiblasen oder Blindstopfen verschlossen und Geruchsverschlüsse mit Wasser befüllt. Kleinere Undichtigkeiten werden mit Klebeband abgeklebt. Nachdem augenscheinlich "alles dicht" ist, kann die Messung beginnen. Hierzu werden in die Eingabemaske des Prüfprogrammes, die Prüfnorm, die Daten zum Haus und - ganz wichtig - die Daten der Raumgeometrie eingegeben. 

Zuerst wird mit der BlowerDoor im Gebäude ein konstanter Unterdruck von 50 Pa aufgebaut. Nach dem Erreichen dieser konstanten Druckdifferenz, können sofort am Laptop der n50/nL50 - Wert (Luftwechselrate), der Leckagestrom, der Gebläsedruck, der Gebäudedruck, sowie die nat. Druckdifferenz abgelesen werden. Der Prüfer begibt sich nun, während dieser Unterdruck durch das Prüfgerät gehalten wird, mit dem Bauherren bzw. Auftraggeber auf Leckagesuche. An kleinsten Undichtigkeiten im Gebäude wird hier deutliche Zugluft spürbar sein (Fenster, Türen, Steckdosen, Lichtschalter, Revisionsöffnungen, u.ä.). Soweit möglich, werden vorhandene Leckagen sofort durch den Prüfer selbst, oder durch die ausführenden Handwerker abgedichtet. Das Prüfgerät reagiert sofort auf die veränderten Druckverhältnisse im Gebäude und passt automatisch die Drehzahl des Lüfterrades an, um den Prüfdruck bei konstant 50 Pa zu halten. Diese Maßnahme hat eine sofortige Verbesserung (Absenkung) der Luftwechselraten zur Folge.

Nachdem alle zur Messung möglichen Abdichtungsmaßnahmen vorgenommen wurden, beginnt nun die eigentliche Messung nach der jeweiligen Messnorm. Hierzu werden eine Über- und eine Unterdruckmessung durchgeführt, bei der jeweils ca. 10 Messpunkte bei verschieden Druckstufen gesetzt werden. Aus diesen Messergebnissen werden die Luftwechselraten, der Leckagestrom und die Äquivalenten Leckageflächen bei 4 und 10 Pa ermittelt. Aus den Werten der Unter- und Überdruckmessung wird der Durchschnitt gebildet. Dieser Wert ist das endgültige Messergebnis, über dieses ein Dichtheitszertifikat ausgestellt wird. Wir berechnen auch den Luftwechsel unter natürlichen Bedingungen, der für Energiebedarfsrechnungen und für Lüftungskonzepte notwendig wird.

Noch während der Untersuchung sind die Messergebnisse am Notebook wie nachfolgend dargestellt ablesbar.

Darstellung der Messreihen von Über- und Unterdruck im selben Diagramm


Übersicht über die Messergebnisse


Eine Luftdichtheitsprüfung für ein EFH dauert, je nach Aufwand, ca. 2 - 3 Stunden. Alle Messergebnisse werden dann im Büro protokolliert, ausgewertet, ausgedruckt und dem Auftraggeber in einer gebundenen Dokumentation in Papierform und elektronisch als pdf-Datei zugeschickt.

Es ist keinesfalls so, dass im Haus ein "Sturm tobt", wie auf einigen Internetseiten oder in den Medien immer wieder zu erfahren ist. Bei einem Haus, welches die Kriterien der Luftdichtheit erfüllt, ist nur eine geringe Luftströmung im Gebäude vorhanden und verringert sich, desto dichter das Haus ist. Es kann nur soviel Luft in bzw. aus dem Gebäude transportiert werden, wie durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle nachströmt.


Ermittelte Werte

Wir ermitteln folgende Luftwechselraten:

  • n50/nL50 Wert - volumenbezogene Luftdurchlässigkeit
  • w50/qF50 Wert - nettogrundflächenbezogene Luftdurchlässigkeit
  • q50/qE50 Wert - hüllflächenbezogene Luftdurchlässigkeit

Hierzu ist es notwendig, dass das beheizte Raumluftvolumen, die beheizte Grundfläche und die beheizte Hüllfläche des zu untersuchenden Gebäudes angegeben bzw. berechnet werden.


Leckageortung

Mancher Bauherr wird zu unrecht belächelt, wenn er die Meinung vertritt, dass es aus den Steckdosen, Lichtschaltern, Einbaustrahlern oder dem Spülkasten seines Hauses "zieht". Durch offene Kabelkanäle, Leerrohre, Hohlwände, Hohllochziegel, Wanddurchbrüche, u.v.m., durch die Außenluft angesaugt wird, kommt es sehr häufig vor, dass Zugluft in diesen Bereichen deutlich spürbar ist. Auch im Bereich von Fenstern, Türen und vor allem an Dampfsperren des Daches sowie deren Wandanschlüsse, treten sehr häufig Undichtigkeiten auf. All diese Leckagen können wir in Kombination des BlowerDoor Testes eindeutig nachweisen. Oft sind Luftströmungen schon mit dem Handrücken deutlich fühlbar.

Die Leckageortung erfolgt wahlweise mit:

  • Thermo-Anemometer (Luftgeschwindigkeitsmesser)
  • Leckageortung mit Infrarotkamera,Aufzeigen von Leckagen bei 50 Pa Unterdruck von innenBedingung: Temperaturdifferenz innen - außen > 10 K, incl. elektronischer Übersendung der Bilddateien von Leckagen, geeignet zur Ansicht und/oder Bearbeitung mit der Gratissoftware "FLIR Tools"
  • Rauch
  • Theaternebel

Bei Leckageortungen mit Theaternebel muss vor der Untersuchung die zuständige Leitstelle der Feuerwehr über die geplante Maßnahme informiert werden. Besorgte Anwohner oder Passanten könnten die austretenden Nebelschwaden, die z.B. durch Undichtigkeiten der Dachhaut dringen, für einen Wohnungsbrand halten und die Feuerwehr alarmieren!


>>> Komplett-Angebot BlowerDoor mit Leckageortung mittels Thermografie für ein EFH <<<


Autsch...

Manch Handwerker hörte schon einmal was von Luftdichtheit...


... das gibt zwar Hoffnung, aber die beste Dampfbremse nützt sehr wenig, wenn die Strangentlüftung mit Klebeband nicht auf der Luftdichtheitsschicht, sondern AUF der Gipskartonplatte verklebt werden. Handwerker, für solche Rohrduchführungen gibt es spezielle Manschetten zum sicheren Verkleben auf der Dampfsperre. Allerdings sollten diese Manschetten nicht am Flexschlauch angebracht werden! Die Art des Klebebandes ist außerdem ungeeignet für dauerhafte Verklebungen.


Unvollständig verputztes Mauerwerk und offene Rohr- bzw. Kabeldurchführungen hinter Vorwandelementen. Dadurch treten ständige Zuglufterscheinungen z.B. an Steckdosen oder Spülkästen auf


Falsch abgeklebte Dampfbremsfolie auf dem Gipskarton. Die Dampfbremsfolie ist nicht durchgängig verlegt, sondern an den Trockenbauwänden angestoßen. So kann Raumluftfeuchte in die Dachkonstruktion eindringen und schwere Bauschäden verursachen


unverputztes Mauerenwerk hinter Vorwandelementen ... Zuglufterscheinungen an allen Mauerwerksfugen


unverputztes Mauerwerk im Eckbereich der Wand und falsch abgeklebte Rohrdurchführung an der Dachschräge ( BV in Gera ). Hinter Installationen muss die Wand immer vollflächig verputzt sein. Also erst verputzen - dann installieren!



Weitere Gründe für die Luftdichtheit von Gebäuden


1. Einzuhaltende Forderung in Regelwerken und Stand der Technik (EnEV, DIN 4108-7, DIN EN 13829, GEG, DIN EN ISO 9972)

2. Senkung des Energieverbrauches
In Gebäuden mit luftdurchlässiger Gebäudehülle entweicht Warmluft und nachströmende Kaltluft muss zusätzlich aufgeheizt werden.

3. Wohnbehaglichkeit
Bei luftdurchlässigen äußeren Bauteilen wird vorhandene Dämmung unwirksam und so die Behaglichkeit im Winter durch zu niedrige und im Sommer durch zu hohe Innenflächentemperaturen erheblich gestört.

4. Lüftungsanlagen
Mit zuviel Falschluft funktioniert bei Niedrigenergiehäusern unter Umständen das ganze Konzept nicht.

5. Interne Luftströmungen
Innerhalb eines Gebäudes können durch kleine Undichtigkeiten (Installationsdurchführungen) Gerüche verschleppt werden.

6. Schadstoffbelastung
Die Luftdichtung muss bei Leichtkonstruktionen das Eindringen von Schadstoffen aus der Dämmung und der Umwelt verhindern. (Mineralfasern, Stäube, Pollen, Sporen, Gerüche, u.a.)

7. Schallübertragung
Alle Maßnahmen zur Reduktion der Luftschallübertragung versagen bei  Leckagen in der Gebäudehülle. (Fenster- und Türdichtungen, u.a.)

8. Brandübertragung
Durch Luftundichtigkeiten, z.B. an Steigsträngen, Rohren, Installationsöffnungen, usw., können im Brandfall heiße und gesundheitsschädliche Brandgase in  andere Räume und Geschosse eindringen.

9. Bauschäden
Wenn feuchte Innenluft durch Undichtigkeiten in kältere Bereiche der Gebäudehülle (z.B. Innendämmungen) eintritt, kann dort Wasserdampf kondensieren und zu erheblichen Bauschäden nach mehreren Jahren führen!!!  »» Bildung von Schimmelpilzen und Schwämmen sowie Befall von holzzerstörenden Insekten an Holzbauteilen!!!


Deshalb: Sichern Sie sich Ihren Garantieanspruch gegenüber Ihren Baufirmen, solange noch Zeit dazu ist!!!
Bauschäden sind meistens erst nach mehreren Jahren erkennbar und nur mit  sehr kostenintensivem Aufwand zu beheben.
Nicht fachgerecht eingebaute, nicht richtig verklebte oder durch nachträgliche Arbeiten zerstörte Dampfsperren sind meistens die Ursache. Natürlich gibt es  noch viele andere undichte Stellen im Haus  (Fenster, Türen, Steckdosen, Wandanschlüsse zum Dach, Dachflächenfenster, u.v.m.)
Eine Luftdichtheitsprüfung Ihrer Gebäudehülle ist dagegen mit einem relativ geringen Aufwand durchführbar.
Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihr gutes Geld auch gute Qualität bekommen haben. Und es schützt Sie vor teuren Reparaturen in der Zukunft.
Geprüft wird die normgerechte Luftdichtheit, mit dem  „Blower-Door“ Verfahren nach DIN EN 13829 bzw. DIN EN ISO 9972 und unter Benutzung zusätzlicher Messtechniken. Es erfolgt eine computergestützte Auswertung, Darstellung und Dokumentation der Messergebnisse mit Dichtheitszertifikat. Die Prüfeinrichtung entspricht der DIN EN ISO 9972.
Das Prüfgerät für den Blower-Door-Test wird ohne großen Aufwand in den Rahmen der Haus- oder Terrassentür eingespannt. Der Ventilator des Gerätes erzeugt dann im Gebäude ein Über- bzw. Unterdruck von 50 Pa (entspricht dem Druck der Windstärke 5). Austretende bzw. nachströmende Luft wird somit messbar. Es darf bei einem Haustyp mit natürlicher Lüftung max. das 3 fache, bei Häusern mit raumlufttechnischen Anlagen max. das 1,5 fache und bei Passivhäusern das 0,6 fache des Raumluftvolumens pro Stunde ausgetauscht werden. Das sind sehr geringe Werte, die meist nicht erreicht werden. Zusätzlich kann eine genaue Leckageortung mit  Theaternebel (Nebel ist ungiftig!) und eine Luftgeschwindigkeitsmessung durchgeführt werden. Somit sind auch angeblich „ziehende“ Steckdosen endlich mit Messergebnissen belegbar.
Bei einer Nebelprobe wird im Gebäude ein dichter Nebel und Überdruck erzeugt. Der Nebel tritt an der Außenseite des Gebäudes, in der Nähe der undichten Stellen, meist großflächig wieder aus. Der Nebeldurchtritt ist nun problemlos zu fotografieren und der Verursacher ist somit leicht festzustellen. Es empfiehlt sich jedoch, bei Prüfung mit Nebel vor Versuchsausführung die Feuerwehr zu verständigen, da sonst besorgte Nachbarn die Dichtigkeitsprüfung schnell um eine Feuerwehrübung ergänzen. Es sollte daher auf andere Methoden zur Leckagesuche zurückgegriffen werden (Thermo-Anemometer, Thermografie).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Fachinformationen finden Sie auch unter: https://www.luftdicht.info



 
 
 
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