Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 Kap. 4.2 (5/2009)
Diese Norm ist für alle am Bau Beteiligten verbindlich. Sie verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Bei Altbausanierungen ist bereits ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im EFH und MFH mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht bzw. im EFH mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.
Wir sagen Ihnen, ob eine raumlufttechnische Anlage unter Beachtung des hygienischen Mindestluftwechsels in Ihrem Gebäude notwendig wird oder nicht.
Wichtige Kriterien zur Lüftung:
Bei einem Gebäude ohne raumlufttechnische Anlage sollte alle 2 Stunden eine Lüftung (Dauer 5 bis 10 Minuten) durchgeführt werden. Dauerlüftungen sind zu vermeiden. Es gibt aber auch Urteile verschiedener Gerichte, dass es nicht zumutbar sei, ein Gebäude alle 3 bis 4 Stunden zu lüften. Was nun? Viele Argumente widersprechen sich hier.
Das Thema "Wohnungslüftung" ist sehr komplex und muss für jedes Gebäude nach den gegebenen Umständen gesondert betrachtet werden. Daher wird hier nicht näher auf Details eingegangen.
Gern berechnen wir Ihnen, anhand der von Ihnen eingegebenen Daten unter Berücksichtigung eventuell erhöhter Anforderungen an Schall, Hygiene und Effizienz, ob Maßnahmen zur Sicherstellung des Außenluftvolumenstromes
erforderlich werden.